Das Wesentliche im Mietrecht

Grundlage für das deutsche Mietrecht sind die §§ 535 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Hier sind die verschiedenen Mieterrechte und Mieterpflichten festgelegt. Im Wesentlichen dienen die Mieterrechte dient dem Mieterschutz, weil sich der Mieter in der Regel im Vergleich zum Vermieter in der schwächeren Position befindet.


Der Mietvertrag soll das BGB umsetzen

Der Mietvertrag muss das geltende Recht zwischen Vermieter und Mieter wiederspiegeln. Die Miete kann grundsätzlich frei vereinbart werden, mit oder ohne Staffelmiete. Ist eine Staffelmiete nicht im Vertrag vereinbart, kann der Vermieter nur eine Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete (Mietspiegel) vornehmen.


Rechte des Mieters

Solange der Mietvertag gilt, hat der Mieter Anspruch auf eine vertragsgemäße Wohnung.  Verschlechtert sich der Zustand der Wohnung, kann der Mieter laut Mietrecht Nachbesserung und die Wiederherstellung des Ursprungszustandes verlangen und in besonderen Fällen auch die Miete mindern. Auch temporäre Beeinträchtigungen muss der Mieter nicht hinnehmen.

Soll der Mietvertrag enden, beginnen neue Konflikte, wenn nicht im Vertrag einige Punkte geregelt sind. Eine häufige Streitfrage im Mietrecht bezieht sich auf den Nachmieter. Darf er gestellt werden, muss er akzeptiert werden? Kann der Mieter drei geeignete Nachmieter benennen, hat es der Vermieter schwer, seine Weigerung durchzusetzen.

Ebenso kann der Zustand der Wohnung zu Streitigkeiten führen. Die Begriffe Schönheitsreparaturen und die Beseitigung üblicher Gebrauchsspuren werden bei diesen Streitigkeiten strapaziert. Am besten sollte die Rückgabe der Wohnung im Mietsvertrag geregelt sein.

Schäden und Reparaturen obliegen dem Vermieter, es sei denn, im Mietvertag werden Kleinreparaturen auf den Mieter umgelegt. Aber: max. bis € 125,00 pro Reparatur und im Jahr nicht höher als 8% der Nettokaltmiete.


Rechte des Vermieters

Der Vermieter darf die Betriebskosten der Wohnung dem Mieter in Rechnung stellen. Hierzu erstellt der Vermieter eine Betriebskostenabrechnung.

Natürlich kann der Vermieter die regelmäßige, pünktliche Zahlung der Miete verlangen. Auch die Einhaltung der Hausordnung und die Duldung von Modernisierungsmaßnahmen kann der Vermieter durchsetzen.


Streitigkeiten im Mietrecht

Kommt es dennoch zum Streitfall, sollten beide Parteien kühlen Kopf bewahren und auf professionelle Unterstützung durch Fachanwälte wie uns setzen. 

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